Beachtliche Verkehrsregeln im europäischen Straßenverkehr

Verkehrsregeln

Europas Verkehrsregeln sind so vielfältig wie der Kontinent selbst: Von Rauchverboten in Frankreich über die Blaulichtsteuer in Österreich bis hin Elchen auf skandinavischen Straßen – die TÜV NORD Station Paderborn begibt sich auf eine spannende Rundreise durch die einzigartigen Besonderheiten und Herausforderungen des Straßenverkehrs in Europa.

Hoch im Norden

  • Kreuzt in Schweden ein Elch die Fahrbahn kann ein Zusammenstoß mit der bis zu 700 Kilo schweren Hirschart für Verkehrsteilnehmende tödlich enden. Daher ist man dazu angehalten, den Tieren auszuweichen, sofern die Straße und der Verkehr es erlauben. Betroffene Strecken sind meist mit einer Beschilderung gekennzeichnet. Um riskante Ausweichmanöver zu vermeiden, heißt es, runter vom Gas und die Straße aufmerksam beobachten.
  • Alkohol am Steuer ist grundsätzlich keine gute Idee, doch in kaum einem anderen Land geht man so hart gegen Alkoholsünderinnen und Alkoholsünder am Steuer vor wie in Dänemark: Im nordischen Nachbarland hängt die Höhe des Bußgeldes nämlich nicht nur von der Promillezahl ab, sondern auch vom Gehaltscheck.

Ab in den Süden

  • Rückreise ohne Auto: Beim Thema alkoholisiertes Fahren verstehen italienische Beamte absolut keinen Spaß. In Bella Italia wird das Fahrzeug beschlagnahmt, eingezogen und zwangsversteigert, wenn Fahrerin oder Fahrer die Fahrzeughaltenden sind und mit einem Wert ab 1,5 Promille am Steuer erwischt werden.
  • Blaulichtsteuer in Österreich: Kommt es auf der Reise durch das Alpenland zu einem Parkrempler oder einem anderen Sachschaden, bei dem ein reiner Datenaustausch zwischen den Beteiligten ausreicht, verzichtet man am besten auf den Anruf bei der Polizei. Ansonsten greift die sogenannte Blaulichtsteuer, womit eine gesetzlich festgelegte Gebühr von 36 Euro anfällt. Diese wird entweder von der Haftpflichtversicherung des oder der Schuldigen übernommen oder im Falle einer Teilschuld aufgeteilt.
  • Absolutes Raser-Verbot: Bei Überschreitungen des Tempolimits kann es in der Schweiz schnell ernst werden. Wer zum Beispiel mit 70 km/h oder mehr durch eine Tempo-30-Zone fährt oder auf der Autobahn 80 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

Vive la France – von Blitzerapps und Rauchverbot

  • Radarwarner lieber zu Hause lassen: Denn wer solche Geräte nutzt oder entsprechende Funktionen im autoeigenen Navigationssystem aktiviert hat, erhält bei einer Verkehrskontrolle nicht nur ein Bußgeld, sondern muss den Urlaub im schlimmsten Fall auch ohne den Warner oder, wenn es sich um ein festverbautes Navigationssystem handelt, sogar ohne Fahrzeug fortsetzen.
  • Sind Minderjährige an Bord gilt in Frankreich ein absolutes Rauchverbot im Fahrzeug.
  • Achtung Umweltzonen: Unsere deutsche Plakette greift bei Fahrten durch Frankreich nicht. Wer in der Grande Nation in Umweltzonen fahren möchte, braucht die Crit’Air-Vignette, die über das Internet bestellt werden kann.

Wer gleich bezahlt, entgeht höheren Gebühren

In einigen europäischen Ländern lohnt es sich, Bußgelder frühzeitig zu begleichen. Während in Frankreich die Höhe des Rabatts von der Art des Vergehens abhängt, spart man in Spanien beispielsweise die Hälfte, wenn der Betrag innerhalb einer Frist von 20 Tagen beglichen wird. Auch in Slowenien, Italien, Griechenland und Großbritannien können Betroffene auf diese Art den Geldbeutel „schonen“. Übrigens: In England sind Knöllchen nur gültig, wenn die Kontrolleurin oder der Kontrolleur eine offizielle Uniform trägt.

Michael Schlüting, Leiter der TÜV NORD Station Paderborn: „Am besten informiert man sich im Vorfeld über geltende Regeln im Straßenverkehr, Tempolimits und Grenzwerte beim Thema Alkohol – sowohl am Zielort als auch in den zu durchquerenden Ländern. So steht einer entspannten und vor allem bußgeldfreien Reise dann nichts mehr im Weg.“

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